VS – Sonderdeckung “verdeckte Schäden”

Erweiterte Deckung für Schäden, die erst nach der Annahme der Sendung festgestellt werden. Der Nachweis, dass der Schaden während der versicherten Reise eingetreten ist, muss nicht geführt werden, wenn Sie als Auftraggeber oder Ihr Käufer schriftlich innerhalb von 3 Kalendertagen den verdeckten Schaden melden. Die Eindeckung “verdeckter Schaden” ist nur in Verbindung mit der GEL TVS (Transportversicherung) möglich. Schriftliche Schadensanzeige und Haftbarhaltung muss durch den Anspruchsteller an die Magdeburger Flitzer GmbH erfolgen. Der Schaden muss durch Fotos beim Empfänger vor Ort dokumentiert werden. Die Beschädigung und eindeutige Zuordnung (Seriennummer, Gerätenummer, Typenschild der Ware) muss gewährleistet sein. Eine Zuordnung zum Schaden muss eindeutig erkennbar sein. Die Sonderleistung “verdeckter Schaden” ist nicht eindeckbar für Beschaffungsaufträge, Querverkehre und gebrauchte Güter. Maximale Versicherungssumme für die Sonderleistung “verdeckter Schaden” beträgt 2.500 €.